Ein Feuerlöscher sollte in jedem Haushalt vorhanden sein. Mit dem Kauf allein ist es aber nicht getan.
ALLE 2 JAHRE EINE KONTROLLE
Behördlich vorgeschrieben: Löschgeräte müssen jedes zweite Jahr nach ÖNORM F1053 überprüft werden! Nur so ist sichergestellt, dass sie einerseits ordnungsgemäß funktionieren und andererseits sicher zu benutzen sind. Als Druckbehälter können Feuerlöscher bei versäumter Wartung sonst nämlich selbst zur Gefahr werden. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird eine Plakette mit dem Datum aufgeklebt.
Die Feuerwehren Frankenmarkt und Raspoldsedt organisieren jedes Jahr eine Überprüfungsaktion in den jeweiligen Feuerwehrhäusern. Die Ankündigung erfolgt über die Gemeinde-Info, facebook oder den Homepages.
ACHTEN SIE REGELMÄSSIG DARAUF, DASS ...
sich der Feuerlöscher am vorgesehenen Platz befindet (bei Brandgefahrenstellen oder nahe Ausgängen)
der Feuerlöscher ohne Probleme zugänglich und gut sichtbar ist
der Druckanzeiger in Betriebsstellung ist
HABEN SIE ABER AUCH DEN RICHTIGEN FEUERLÖSCHER?
Leider haben Sie beim Feuerlöscher die Qual der Wahl. Je nachdem, mit welchen Brandursachen bei Ihnen zu rechnen ist, sollten Sie einen Feuerlöscher der passenden Brandklasse verwenden:
Klasse A: Brände fester Stoffe organischer Natur, z.B. Papier, Holz, Textilien
Klasse B: Brände von flüssigen Stoffen, z.B. Benzin, Öle, Fette, Alkohol
Klasse C: Brände von Gasen
Klasse D: Brände von Metallen
Klasse F: Brände von Speiseölen/-fetten
Auf jedem Feuerlöscher muss abgebildet sein, für welche der Brandklassen er sich eignet. Wir empfehlen für den Wohnbereich einen Schaumlöscher und zusätzlich für die Küche einen Löscher der Klasse F oder eine Löschdecke. Pulverlöscher sollten nur im Freien verwendet werden.
Sie können sich gerne bei der jährlichen Löscherüberpüfung (Ende April) von uns beraten lassen und auch Löscher kaufen!
ZUSÄTZLICH SINNVOLL: LÖSCHDECKE
Löschdecken werden hauptsächlich zum Ablöschen von Entstehungsbränden verwendet. Die Löschwirkung wird durch das Ersticken der Flamme erzeugt. Ist die Löschdecke schnell genug zur Hand, kann sie auch verwendet werden, um brennende Kleidung von Personen zu löschen.
WER ZAHLT MIR DEN SCHADEN NACH EINEM BRAND?
Schäden am Wohnungsinhalt durch Brand, Blitzschlag oder Explosion werden von der Haushaltsversicherung ersetzt. Für Schäden am Gebäude kommt die Eigenheimversicherung auf.